Stromverbrauch und CO₂-Bilanz – was Vermieter wissen müssen
- dirkwittler
- 23. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Stromverbrauch und CO₂-Bilanz – was Vermieter wissen müssen
Stromverbräuche sind einer der wesentlichen Emissionstreiber in Gewerbeimmobilien – gleichzeitig aber auch schwer zu kontrollieren. Denn: Die CO₂-Belastung ergibt sich nicht direkt aus dem Strompreis, sondern aus dem jeweiligen Strommix und der Scope-2-Bilanzierung nach GHG Protocol.
Was das EU-ETS vorgibt
Der CO₂-Preis im Strom ist durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) reguliert. Kraftwerke kaufen Zertifikate (EUAs) pro emittierter Tonne CO₂ – die Kosten fließen in den Strompreis ein. Für Bilanzierende zählen aber nicht die Preise, sondern die Emissionen in g CO₂/kWh.
Wie Strom bilanziert wird
Location-based: durchschnittlicher deutscher Strommix (2025: ca. 363 g CO₂/kWh)
Market-based: Stromtarif laut Liefervertrag, inkl. Herkunftsnachweis (z. B. 0 g CO₂/kWh bei Ökostrom)
Herausforderung im Mietverhältnis
Vermieter haben i. d. R. keinen Zugriff auf die Stromverträge der Mieter. Dennoch verlangen CSRD, GHG Protocol und CRREM valide Emissionsdaten.
Optionen für Vermieter:
Verwendung des nationalen Mixes als Näherung (location-based)
Freiwillige Abfrage von Mietertarifen und Herkunftsnachweisen
Integration von Mieterstrommodellen oder zentralen Stromverträgen
Submetering zur Erfassung individueller Verbrauchseinheiten
Lösung mit ETA+
Die ETA+ Energieberichte ermöglichen eine differenzierte Erfassung der Stromverbräuche – auch ohne direkten Zugriff auf Mieterdaten. Kombiniert mit typisierten Emissionsfaktoren (z. B. nach Bundesnetzagentur oder Electricity Maps) entsteht ein fundiertes CO₂-Profil pro Nutzungseinheit. Für Investoren und Prüfer nachvollziehbar dokumentiert.
Fazit: Strom-Emissionen im Bestand sind komplex – aber kein blinder Fleck. Mit ETA+ lassen sie sich strukturiert erfassen, ESG-konform berichten und CRREM-kompatibel steuern.

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