Fernwärme und CO₂-Bilanzierung – Zwischen Gesetz und Wirklichkeit
- dirkwittler
- vor 1 Tag
- 1 Min. Lesezeit
In der ESG-Strategie von Immobilienunternehmen rückt die Fernwärme zunehmend in den Fokus. Denn obwohl sie als vergleichsweise nachhaltige Wärmequelle gilt, sorgt die gesetzliche CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für eine realitätsferne Verzerrung der Emissionswerte.
Warum das wichtig ist
Für eine rechtskonforme ESG- und CSRD-Berichterstattung sowie CRREM-konforme Dekarbonisierungspfade müssen CO₂-Emissionen auf Objekt- und Portfolioebene exakt abgebildet werden. Der pauschale Emissionsfaktor von 268 g CO₂/kWh Fernwärme gemäß BEHG bildet jedoch nicht ab, wie "grün" ein Fernwärmenetz tatsächlich ist.
Beispiel aus der Praxis
Hamburg HafenCity: ca. 35 g CO₂/kWh (durch Abwärmenutzung)
München Zentrum: ca. 156 g CO₂/kWh (durch KWK & Geothermie)
BEHG-Wert: 268 g CO₂/kWh
Für Betreiber und Eigentümer bedeutet das: Ein Gebäude mit real niedrigem CO₂-Footprint wird gesetzlich schlechter gestellt. Dies beeinflusst nicht nur die Steuerlast, sondern kann auch die ESG-Ratingfähigkeit negativ beeinträchtigen.
Lösung mit ETA+
Die ETA+ Energieberichte bilden reale Emissionsfaktoren der lokalen Fernwärmestruktur ab und ermöglichen eine differenzierte, rechtskonforme Bewertung nach GHG Protocol, CRREM und CSRD. Die Integration lokaler Emissionsfaktoren ist dabei dokumentiert und prüfbar – ein klarer Vorteil gegenüber pauschalen BEHG-Werten.
Fazit: Wer die CO₂-Performance eines Gebäudes verstehen und steuern will, muss jenseits gesetzlicher Pauschalierungen denken. ETA+ liefert dafür die Datenbasis.

Comments