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Fernwärme und CO₂-Bilanzierung – Zwischen Gesetz und Wirklichkeit

  • dirkwittler
  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

In der ESG-Strategie von Immobilienunternehmen rückt die Fernwärme zunehmend in den Fokus. Denn obwohl sie als vergleichsweise nachhaltige Wärmequelle gilt, sorgt die gesetzliche CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für eine realitätsferne Verzerrung der Emissionswerte.


Warum das wichtig ist

Für eine rechtskonforme ESG- und CSRD-Berichterstattung sowie CRREM-konforme Dekarbonisierungspfade müssen CO₂-Emissionen auf Objekt- und Portfolioebene exakt abgebildet werden. Der pauschale Emissionsfaktor von 268 g CO₂/kWh Fernwärme gemäß BEHG bildet jedoch nicht ab, wie "grün" ein Fernwärmenetz tatsächlich ist.


Beispiel aus der Praxis

  • Hamburg HafenCity: ca. 35 g CO₂/kWh (durch Abwärmenutzung)

  • München Zentrum: ca. 156 g CO₂/kWh (durch KWK & Geothermie)

  • BEHG-Wert: 268 g CO₂/kWh


Für Betreiber und Eigentümer bedeutet das: Ein Gebäude mit real niedrigem CO₂-Footprint wird gesetzlich schlechter gestellt. Dies beeinflusst nicht nur die Steuerlast, sondern kann auch die ESG-Ratingfähigkeit negativ beeinträchtigen.


Lösung mit ETA+

Die ETA+ Energieberichte bilden reale Emissionsfaktoren der lokalen Fernwärmestruktur ab und ermöglichen eine differenzierte, rechtskonforme Bewertung nach GHG Protocol, CRREM und CSRD. Die Integration lokaler Emissionsfaktoren ist dabei dokumentiert und prüfbar – ein klarer Vorteil gegenüber pauschalen BEHG-Werten.


Fazit: Wer die CO₂-Performance eines Gebäudes verstehen und steuern will, muss jenseits gesetzlicher Pauschalierungen denken. ETA+ liefert dafür die Datenbasis.



 
 
 

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