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GModG: Ab 2027 reicht der Verbrauchsausweis für Gewerbeimmobilien nicht mehr

dirkwittler
vor 11 Minuten
2 Min. Lesezeit

Kennen Sie den Status Ihrer Gebäude, bevor die Frist es erzwingt?


Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kommen auf Eigentümer und Verwalter von Nichtwohngebäuden mehrere Pflichten in kurzer Folge zu.


Der erste Schritt steht schon in wenigen Wochen an: Ab dem 1. Januar 2027 reicht für Büro- und Gewerbeimmobilien der Verbrauchsausweis nicht mehr.


Wir zeigen, was wann gilt, wer tatsächlich betroffen ist und warum sich ein früher Blick auf das eigene Portfolio lohnt.



Die Fristen im Überblick


  • Ab 2027: Neue Energieausweise gibt es nur noch als Bedarfsausweis nach DIN/TS 18599, mit den neuen Effizienzklassen A bis G.

  • Bis Ende 2029: Monitoring nach § 56 für Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen über 70 kW.

  • Ab 2030: Erstmals gelten Mindeststandards für den Bestand. Der Primärenergiebedarf darf höchstens das 3,50-Fache des Referenzgebäudes betragen.

  • Ab 2033: Die Grenze wird auf das 2,95-Fache des Referenzgebäudes verschärft.


Kein pauschaler Sanierungszwang, aber eine Nachweispflicht


Die neuen Mindeststandards bedeuten nicht, dass jedes Bestandsgebäude saniert werden muss. Viele Gebäude gelten nach Baujahr oder Sanierungsstand als erfüllt, ebenso Gebäude, die mit Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme versorgt werden. Entscheidend ist aber: Das muss belegt sein. Wer sich auf eine Ausnahme verlässt, ohne sie nachweisen zu können, trägt das Risiko.


Warum 2030 schon heute beginnt


Der eigentliche Punkt: Ohne aktuelle Bedarfsberechnung kann niemand verlässlich sagen, ob ein Gebäude betroffen ist. Und die Frist 2030 braucht zwei bis drei Jahre Vorlauf – für Bilanz, Sanierungsfahrplan, Förderung und Umsetzung. Wer erst 2029 hinschaut, hat kaum noch Spielraum, Maßnahmen sinnvoll zu planen, Fördermittel zu nutzen oder Investitionen über mehrere Jahre zu verteilen.


Wer erst 2029 hinschaut, hat kaum noch Spielraum.

Gemessen statt geschätzt


Ein Bedarfsausweis beruht auf Berechnung. Wie sich ein Gebäude im Betrieb tatsächlich verhält, zeigt erst der Abgleich mit realen Daten. Bei ETA+ stellen wir die Bedarfsberechnung deshalb den tatsächlichen Verbräuchen aus der ETA+ NetZero Platform gegenüber. So wird sichtbar, wo Berechnung und Realität auseinanderliegen und welche Maßnahmen sich wirklich lohnen.


Ein Beispiel aus der Praxis: Im Hamburg America Center liegen Wärme und CO₂ seit 2022 witterungsbereinigt um 26 % bzw. 23 % niedriger.


Der ETA+ Pflicht-Check


Mit unserem Pflicht-Check wissen Sie in wenigen Wochen, wo jedes Ihrer Gebäude steht: welche Pflichten greifen, welche Ausnahmen belegbar sind und wo Handlungsbedarf bis 2030 besteht.


Gern zeigen wir Ihnen in 20 Minuten an einem echten Objekt, wie das aussieht. Schreiben Sie uns einfach.

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